ACHTUNG – neue COVID Regelung in der Eventhalle

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gilt ab 8.11.2021, dass die Eishalle Wolfsberg nur mehr von Personen betreten werden darf, die einen 2G Nachweis entsprechend der aktuellen Regelung vorweisen bzw. mitführen:

Entsprechend §1(2) der geltenden 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung  gilt als Nachweis:

+ Nachweis einer Zweitimpfung bzw. weitere Impfung , die nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf

+ Nachweis einer Erstimpfung mit Johnson / Johnson, mindestens 22 Tage und maximal 370 Tage nach der Impfung

+ Nachweis einer Impfung, wenn mindestens 21 Tage davor ein positiver PCR Test bzw. ein Nachweis über Antikörper vorlag,

wobei die Impfung nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf

Genesungsnachweis bzw. ärztliche Bestätigung über eine überstandene Covid-19 Infektion in den letzten 180 Tagen

Absonderungsbescheid für eine nachweislich infizierte Person aus den letzten 180 Tagen

+ Für Kinder unter 12 Jahren besteht keine Verpflichtung zur Erbringung eines 2G Nachweises

+ Für schulpflichtige Jugendliche bis zum 9. Schuljahr gilt der Corona-Testpass (Ninja Pass),

    als 2G Nachweis, sofern die Testintervalle eingehalten wurden.

+ Für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können (ärztliche Bestätigung), genügt ein negativer PCR Test (max. 72 Stunden nach Abnahme)

+ Dasselbe gilt für Personen, die bisher nur eine Erstimpfung erhalten haben.

Des weiteren weisen wir darauf hin, dass öffentliche Spiele und Turniere als Zusammenkünfte nach §12  gelten und ebenfalls den 2G Regeln unterliegen.

Ab 50 Teilnehmern hat der Veranstalter zusätzlich zumindest eine Woche vor der Veranstaltung eine Meldung an die BH Wolfsberg abzugeben.

Ab 250 Teilnehmer ist eine Bewilligung durch die BH Wolfsberg einzuholen.

Die Registrierung zur Kontaktnachverfolgung bleibt unverändert und sollte am besten über die QR-Codes erfolgen.